Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft legte 1989 für ihren Bereich einheitliche Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Aufmachungen für Spirituosen fest.[3] Der früher in Deutschland als Gattungsbezeichnung verwendete Begriff „Branntwein“ ist heute nur noch für Branntwein aus Wein bzw. Weinbrand als Handelsname gebräuchlich und wurde bis Ende 2017 in Deutschland bei der Besteuerung von durch Destillation erzeugten, alkoholhaltigen Flüssigkeiten verwendet (Branntweinsteuer, seit 2018 im Alkoholsteuergesetz geregelt). In diesem Zusammenhang war und ist es unerheblich, aus welchen Grundstoffen der Alkohol destilliert wurde. 2008 erfolgte eine Überarbeitung der Begriffsbestimmung in der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung), heute bekannt als EU-Spirituosenverordnung.[4]